Solidaritätszuschlag-Rechner: 5,5% auf Einkommensteuer

Berechnen Sie den Solidaritätszuschlag (Soli) in Deutschland — Zusatzsteuer 5,5% auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Kapitalertragsteuer. Geeignet für Steuerzahler, die ihre effektive Steuerlast schätzen wollen, und für Unternehmer/Kapitalanleger, bei denen Soli IMMER VOLL anfällt (keine Freigrenze für KSt/KapErtSt).

✓ Editorially reviewed Updated June 1, 2026 By Ugo Candido
Percentage & Amount
STANDARD-SATZ 5,5% (§ 4 SolzG). Mit Freigrenze 18.130 € ESt (Singles, 2025) und 36.260 € (Ehegatten): unter dieser Grenze ZAHLEN SIE KEINEN SOLI. In Übergangszone (18.131-31.527 € ESt Single): TEILWEISER Soli (gleitender Anstieg). AB 31.528 € ESt: VOLLE 5,5%. FÜR KSt und KapErtSt: VOLLE 5,5% OHNE Freigrenze.
Höhe der bereits festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Soli wird AUF DIE STEUER (nicht auf das Einkommen) erhoben. Beispiel: Steuerpflichtiger mit zvE 80.000 € hat ESt ca. 23.500 € — Soli berechnet sich auf diese 23.500 €.
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Compare Common Scenarios

How the numbers shift across typical situations for this calculator:

ScenarioSolidaritätszuschlagESt nach Soli (Hauptsteuer bleibt)
ESt 10k € · Single · Freigrenze010,000
ESt 25k € · Single · Übergang817.524,182.5
ESt 40k € · voller Soli2,20037,800
KSt 100k € · GmbH voll5,50094,500

How This Calculator Works

Geben Sie die festgesetzte Einkommensteuer (oder KSt) und den Soli-Satz ein (standardmäßig 5,5%). Der Rechner liefert den Solidaritätszuschlag. WICHTIG: Soli wird NICHT auf das Einkommen erhoben, sondern auf die STEUER. Beispiel: bei ESt 20.000 € beträgt Soli 1.100 € (20.000 × 5,5%). FREIGRENZE 2025. (1) FÜR ESt SINGLES: ESt bis 18.130 € → 0 € Soli. Entspricht zvE ~73.000 €. (2) FÜR ESt EHEGATTEN: ESt bis 36.260 € → 0 € Soli (zvE ~146.000 € bei Splitting). (3) ÜBERGANGSZONE: ESt 18.131-31.527 € → Soli progressiv von 0 auf 5,5%. (4) AB ESt 31.528 €: VOLLER Soli 5,5%. (5) KSt UND KapErtSt: VOLLER Soli ohne Freigrenze IMMER 5,5%.

The Formula

Percentage of an Amount

Result = Amount × Percentage / 100

Amount is the base value, Percentage is the rate applied to it

Worked Example

Single, Jahresbrutto 60.000 €, zvE ~52.000 €. (1) ESt ca. 11.300 €. (2) Soli: 11.300 € < 18.130 € Freigrenze → SOLI = 0 €. NETTO-EFFEKT der Soli-Freistellung: 622 € mehr Netto/Jahr im Vergleich zu früher (vor 2021 Reform). HÖHEREINKOMMEN BEISPIEL. Single, Jahresbrutto 120.000 €, zvE ~108.000 €. (1) ESt ca. 32.350 €. (2) Soli VOLLSTÄNDIG: 32.350 × 5,5% = 1.779 €. (3) Steuer + Soli: 34.129 €. ÜBERGANGSZONE BEISPIEL. Single mit ESt 25.000 €. PROGRESSIVE BERECHNUNG: Soli = (25.000 − 18.130) × 11,9% (~) = 817 € (statt voller 1.375 €). KAPITALERTRAG. Anleger mit 100.000 € Kursgewinn. KapErtSt 25.000 €. Soli VOLLSTÄNDIG: 1.375 €. KEINE Freigrenze für Kapitaleinkünfte. KORPS BEISPIEL. GmbH mit Gewinn 200.000 €. KSt 30.000 €. Soli: 1.650 €. KEINE Freigrenze für Kapitalgesellschaften.

Key Insight

Der Solidaritätszuschlag ist EINE DER UMSTRITTENSTEN STEUERN in Deutschland — eingeführt 1991 'temporär' zur Wiedervereinigungs-Finanzierung, seit 30+ Jahren in Kraft. POLITISCHE DEBATTE seit Jahrzehnten kontrovers: Bundesländer Ost finanziert, Aufgabe vollendet (Solidarpakt II ausgelaufen 2019), Soli nicht mehr nötig — ABER: Mehreinnahmen ~12 Mrd. €/Jahr werden vom Bund für andere Zwecke verwendet. REFORM 2021. CDU/SPD-Koalition senkte Freigrenze ERHEBLICH: 90% der Steuerzahler komplett befreit (Singles unter zvE 73k, Ehegatten unter 146k). FÜR DIE TOP-10% bleibt der Soli — politisch als 'REICHENSOLI' rebranded. AKTUELLE LAGE 2025. (1) Soli weiter VOLL für KSt+KapErtSt: Unternehmen und Anleger zahlen, Privatpersonen nur ab Spitzeneinkommen. (2) Soli-AUFKOMMEN: 12-13 Mrd. €/Jahr (90% von Top-10% getragen). (3) BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS-VERFAHREN seit 2020 anhängig — Bundesfinanzhof hat Verfassungsmäßigkeit bestätigt, BVerfG-Entscheidung noch ausstehend. POLITISCHE OPTIONEN. (1) KOMPLETTE ABSCHAFFUNG: SPD-Position, würde Top-Verdiener entlasten (~500-2000€ ESt-Reduktion). Bund verliert 12 Mrd. €. (2) BEIBEHALTUNG: CDU/Union, Argument 'Spitzeneinkommen können zahlen'. (3) UMWIDMUNG: in zweckgebundene Steuer (Klimaschutz, Bildung) — nur Diskussion. PRAKTISCHE PLANUNG. Für 90% der Steuerzahler: irrelevant (Soli-frei). Für 10% Top-Einkommen + Selbstständige + Unternehmer: 5,5% Aufschlag auf ESt einplanen — bei Gewinn 200k €/Jahr: ca. 2.500-4.000 €/Jahr. Bei KapErtSt: ALLE Kapitalanleger ab 1 € Kursgewinn zahlen Soli — keine Freigrenze.

Reform 2021: 90% der Steuerzahler befreit

Die SOLI-REFORM 2021 war eine der wichtigsten Steuersenkungen für Privatpersonen in den letzten 10 Jahren. Sie änderte die Belastungsverteilung des Soli grundlegend — vom 'flächendeckend' zu 'nur für Spitzenverdiener'.

VOR 2021. Soli für ALLE Steuerzahler mit ESt >972 € (Single) bzw. 1.944 € (Ehegatten) — entsprach zvE ~12.000 € (gerade über Grundfreibetrag). PRAKTISCH: jeder Erwerbstätige zahlte Soli, oft 200-3.000 € jährlich.

AB 2021. Drastische Anhebung der Freigrenze auf ESt 16.956 € (Single) / 33.912 € (Ehegatten). 2025 weiter angehoben auf 18.130 € / 36.260 € (Inflationsanpassung). KONSEQUENZEN. (1) 90% der Steuerzahler komplett SOLI-FREI. (2) NETTO-ENTLASTUNG für Single mittleres Einkommen 60k €: ca. 620 €/Jahr. Für 100k €-Einkommen: ca. 1.300 €/Jahr. Für 200k €-Einkommen: KEINE Entlastung (über Freigrenze). (3) BUNDESHAUSHALT verliert ca. 10 Mrd. €/Jahr durch Reform — kompensiert durch Konjunkturmaßnahmen und allgemeine Steuereinnahmen. POLITISCHE KONSEQUENZEN. (1) SOLI als 'REICHENSOLI' rebranded — nur Top-10% betroffen. (2) DEBATTE um VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT verschärft — kann ein 'temporärer' Zuschlag noch verfassungsgemäß sein, wenn er nur eine Minderheit trifft? Bundesfinanzhof 2021: JA. Bundesverfassungsgericht: VERFAHREN ANHÄNGIG. (3) STEUERWAHRNEHMUNG: Soli ist 'unsichtbar' für die meisten — Reform-Diskussion ohne politische Brisanz.

Soli bei Kapitalerträgen: oft übersehen

Während bei der ESt der Soli für 90% wegfällt, ist er bei KAPITALERTRÄGEN IMMER FÄLLIG — eine Tatsache, die viele Anleger übersehen oder unterschätzen.

MECHANIK. Abgeltungsteuer 25% auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) + Soli 5,5% AUF DIE ABGELTUNGSTEUER = 1,375% AUF DEN BRUTTO-ERTRAG. Gesamtbelastung: 25% + 1,375% = 26,375% (ohne Kirchensteuer). Mit Kirche 8%: 26,375% + 0,022 × 25% × 8% = ~27,82%. Mit Kirche 9%: ~28,1%.

PRAKTISCHE BEISPIELE. (1) ANLEGER mit 10.000 € Dividenden/Jahr. KapErtSt 2.500 €. Soli 137,50 €. GESAMT-Steuer: 2.637,50 €. NETTO: 7.362,50 €. (2) AKTIONÄR mit 50.000 € Kursgewinn. KapErtSt 12.500 €. Soli 687,50 €. GESAMT: 13.187,50 €. NETTO: 36.812,50 €. (3) AUFREGEND. Sparerpauschbetrag 1.000 € Single jährlich greift VOR Steuer und Soli. Wer nur 800 € Dividenden hat: 0 € KapErtSt, 0 € Soli. Wer 1.500 € Dividenden hat: nur 500 € × 25% × 1,055 = 131,88 € gesamt. STRATEGIEN. (1) SPARERPAUSCHBETRAG VOLL NUTZEN — Freistellungsauftrag bei jeder Bank stellen. (2) THESAURIERENDE ETF wählen — Steuerstundung, weniger jährliche KapErtSt+Soli. (3) BEI HOHEM EINKOMMEN: Holding-GmbH für Kapitalvermögen — 95% Beteiligungsprivileg, fast steuerfreie Reinvestition. Komplex aber bei großem Vermögen attraktiv. (4) ALTERNATIVE ANLAGEN MIT GERINGERER STEUER: Immobilien (nach 10J steuerfrei bei Privatveräußerung), gesetzliche Rente, bAV. EFFEKTIVE STEUER VEREINFACHT MERKEN. Kapitalerträge: immer 26-28% Steuer + Soli. Wenig kann man da optimieren — außer ETF-Sparpläne thesaurierend und Sparerpauschbetrag voll nutzen.

Soli für Unternehmen: KSt + GewSt = 30% Komplettbelastung

Bei KAPITALGESELLSCHAFTEN gilt der Soli IMMER VOLL — keine Freigrenze. Zusammen mit der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ergibt sich die typische 30%-Gesamtbelastung auf Unternehmensgewinne.

STRUKTURELLE BERECHNUNG einer GmbH. (1) GEWINN: 100.000 €. (2) KSt 15%: 15.000 €. (3) SOLI 5,5% auf KSt: 825 €. (4) GEWSt (Hebesatz 410% Berlin): 14.350 €. (5) GESAMT-UNTERNEHMENS-STEUER: 30.175 €. EFFEKTIVE BELASTUNG: 30,2%. (6) GEWINN NACH STEUER: 69.825 €.

GESELLSCHAFTER-EBENE. Bei Ausschüttung 69.825 €. (1) KapErtSt 25%: 17.456 €. (2) SOLI 5,5% auf KapErtSt: 960 €. (3) GESAMT-AUSSCHÜTTUNGS-STEUER: 18.416 €. (4) NETTO ZUM GESELLSCHAFTER: 51.409 €. (5) GESAMTBELASTUNG (Unternehmen+Gesellschafter): 48.591 € = 48,6% des Ursprungsgewinns. INTERNATIONALER VERGLEICH. Deutschland Gesamtbelastung 48,6% (oder höher mit Kirche). Frankreich vergleichbar bei 50,5%. USA ca. 47% (variabel). Niederlande ca. 44%. Irland ca. 30% — STEUERWETTBEWERB. SOLI-EFFEKT KLEIN ABER STETIG. Soli alleine macht 'nur' 825 € auf 100k Unternehmensgewinn — aber er addiert sich zu allen anderen Steuern. ÜBER DAS LEBEN eines Unternehmens (z.B. 30 Jahre Bestehen): kumulierte Soli-Belastung kann 50.000-100.000 € erreichen. POLITISCHE OPTIONEN. (1) Komplette Abschaffung Soli für Unternehmen: würde Standortvorteil bringen, kostet Bund ~5 Mrd. €/Jahr. (2) Beibehaltung: SPD-Position. (3) DEBATTE WEITER OFFEN — 2025 noch keine Reform absehbar.

Solidaritätszuschlag nach ESt-Höhe (Singles 2025)

Soli-Berechnung 5,5% auf ESt. Freigrenze bis 18.130 € ESt = 0 €. Übergangszone 18.131-31.527 €. Voller Soli ab 31.528 €.

EStzvE etwaSoliSoli + ESt
5.000 €21.000 €0 €5.000 €
10.000 €39.000 €0 €10.000 €
18.130 €73.000 €0 € (Schwelle)18.130 €
25.000 €85.000 €817 € (Übergang)25.817 €
31.528 €100.000 €1.734 € (5,5% voll)33.262 €
50.000 €138.000 €2.750 €52.750 €
100.000 €240.000 €5.500 €105.500 €

Übergangszone Berechnung: 11,9% des Überschusses über 18.130 €, maximal 5,5% der ESt. Ehegatten: doppelte Freigrenzen (36.260 € statt 18.130). KSt/KapErtSt: IMMER voller Soli ohne Freigrenze.

Frequently Asked Questions

Wer zahlt Solidaritätszuschlag?

(1) PRIVATE STEUERZAHLER MIT HOHEM EINKOMMEN. Singles mit ESt >18.130 €/Jahr (entspricht zvE ~73.000 €). Ehegatten mit ESt >36.260 € (zvE ~146.000 €). ZWISCHEN 18.130 und 31.527 € ESt: ÜBERGANGSZONE mit teilweiser Belastung. AB 31.528 € ESt: voller Soli 5,5%. (2) KAPITALGESELLSCHAFTEN (GmbH, AG, UG): IMMER 5,5% auf KSt, keine Freigrenze. (3) KAPITALANLEGER auf KapErtSt: IMMER 5,5%, auch bei niedrigsten Kapitalgewinnen. KEINE Freigrenze. (4) Bezieher von Dividenden/Zinsen: IMMER (über KapErtSt). KEIN SOLI. (1) ESt-Pflichtige Privatpersonen unter Freigrenze (90% der Steuerzahler). (2) Rentner mit niedrigen Renten (selten ESt über Freigrenze).

Wann gilt die Freigrenze?

FREIGRENZE GILT NUR FÜR ESt-VERANLAGUNG. Bei Singles mit ESt <=18.130 € (zvE ~73.000 €): KEIN Soli. Bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung und gemeinsamer ESt <=36.260 € (zvE ~146.000 € bei Splittingverfahren): KEIN Soli. ÜBERGANGSZONE 18.130-31.527 € ESt: Soli wird progressiv mit folgendem Mechanismus berechnet: 11,9% des Überschusses über 18.130 €, maximal 5,5% der gesamten ESt. ZWECK: vermeidet 'Steuerfalle' an der Grenze (sonst würde 1 € mehr ESt 1.000 € mehr Soli auslösen). NICHT GILT die Freigrenze für: KSt (immer voll Soli), KapErtSt (immer voll Soli), Vorauszahlungen (basieren auf Vorjahresberechnung).

Soli auf Kapitalerträge — keine Freigrenze?

RICHTIG. Bei der KAPITALERTRAGSTEUER (Abgeltungsteuer 25% auf Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) wird IMMER der volle SOLI 5,5% (=1,375% auf den Brutto-Ertrag) zugelegt — auch bei niedrigsten Beträgen. KEINE Freigrenze. EFFEKTIV: KapErtSt 25% + Soli 1,375% = 26,375% ohne Kirchensteuer. Mit Kirche 8% bzw. 9%: 27,82-27,99% effektiv. GRUND. Bei der ESt-Veranlagung wird die individuelle Steuerlast bekannt — Freigrenze möglich. Bei KapErtSt: AUTOMATISCHE Abgeltung durch Bank, keine personalisierte Berechnung — pauschale 5,5% Soli. SPARERPAUSCHBETRAG 1.000 € (Single)/2.000 € (Ehegatten) jährlich: NICHT auf den Soli, sondern AUF DEN KAPITALERTRAG selbst, vor Steuer-Berechnung. Wenn alle Kapitalerträge unter Sparerpauschbetrag: KEINE Steuer + KEIN Soli.

Wie wird der Soli in der Übergangszone berechnet?

ÜBERGANGSZONE für Singles: ESt 18.131 - 31.527 €. ZIEL: gleitender Übergang vom 0%-Soli zur vollen 5,5%-Belastung — keine 'Steuerfalle' an der Schwelle. FORMEL: Soli = 11,9% × (ESt − 18.130 €), MAXIMAL 5,5% der ESt. BEISPIEL. ESt 22.000 €. Übergangs-Soli = 11,9% × (22.000 − 18.130) = 11,9% × 3.870 = 460,53 €. Vergleich VOLLER Soli: 22.000 × 5,5% = 1.210 €. ÜBERGANGSREGEL spart 749,47 €. BEI ESt 31.527 €: Übergangs-Soli = 11,9% × 13.397 = 1.594 € ≈ 5,5% × 31.527 = 1.734 €. Maximum von 5,5% überschritten — daher Soli = 1.734 € (volle Belastung). AB 31.528 € ESt: VOLLER Soli 5,5%.

Wird der Soli abgeschafft?

POLITISCHE DISKUSSION SEIT JAHREN. (1) SPD will VOLLSTÄNDIGE ABSCHAFFUNG (auch für Top-Verdiener). (2) CDU/Union: Beibehaltung für Top-10% akzeptabel, KEINE weiteren Senkungen. (3) FDP: vollständige Abschaffung gefordert. (4) GRÜNE: gegen Abschaffung (würde Reiche entlasten). (5) AfD: Abschaffung gefordert. AKTUELLE LAGE 2025. Soli besteht weiter mit Freigrenze 18.130 €. Bundesfinanzhof: Verfassungsmäßigkeit BESTÄTIGT (2021). Bundesverfassungsgericht-Verfahren ANHÄNGIG. WAHRSCHEINLICHKEIT komplette Abschaffung in 2025-2026: GERING — Bundeshaushalt verliert 12 Mrd. €/Jahr, schwierig zu kompensieren. EHER vermutlich: Soli bleibt für Spitzeneinkommen UND für KSt/KapErtSt. Status quo wahrscheinlich.

Wofür wird der Soli verwendet?

URSPRÜNGLICHER ZWECK 1991. Finanzierung der WIEDERVEREINIGUNG Deutschlands — Aufbau der neuen Bundesländer, Solidarpakt I (1995-2004) und II (2005-2019). Solidarpakt II ist 2019 AUSGELAUFEN — Aufgabe formell ERLEDIGT. AKTUELLE NUTZUNG. Soli-EINNAHMEN fließen IN DEN BUNDESHAUSHALT — nicht zweckgebunden. Verwendung: allgemeine Bundesausgaben (Verteidigung, Soziales, Bildung, Klimaschutz). KEIN UNTERSCHIED zu anderen Steuern. KRITIK. Die VERLÄNGERUNG einer 'temporären' Steuer 30+ Jahre über den ursprünglichen Zweck hinaus wird als RECHTSSTAATLICHES PROBLEM diskutiert — auf was bezieht sich noch die 'Solidarität'? POLITISCHE NEUE NAMENS-VORSCHLÄGE. (1) 'Klima-Soli' für Klimaschutz. (2) 'Bildungs-Soli' für Schulen/Universitäten. (3) 'Renten-Soli' für Renten-Solidarität. KEINE DURCHGESETZT — Soli bleibt 'genereller' Zuschlag.

References & Authoritative Sources

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Methodology & Review

Ugo Candido ✓ Editor
Founder & Editor-in-Chief at CalcDomain — responsible for the methodology, sourcing, and technical review of this calculator.

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde 1991 zur Finanzierung der Wiedervereinigung Deutschlands eingeführt. SATZ: 5,5% auf die festgesetzte Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) oder Kapitalertragsteuer (KapErtSt). Seit 2021 ANGEHOBENE FREIGRENZE: Singles mit ESt bis 18.130 € (entspricht zvE ~73.000 €) zahlen KEINEN Soli — 90% der Steuerzahler befreit. ÜBERGANGSZONE 18.130-31.527 € ESt: progressiver Anstieg. AB 31.527 € ESt: VOLLER Soli 5,5%. KAPITALERTRAGSTEUER und KÖRPERSCHAFTSTEUER: VOLLER Soli OHNE Freigrenze. POLITISCHE DISKUSSION: SPD will Soli komplett abschaffen, CDU/Union beibehalten.

Written by Ugo Candido · Last updated June 1, 2026.