Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag und Steuerklassen
Berechnen Sie die voraussichtliche Erbschaftsteuer in Deutschland — Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis und progressive Tarife nach Steuerklasse I/II/III. Geeignet für Erblasser zur Nachlassplanung und für Erben zur Schätzung der Steuerlast nach Erbantritt. Eine sorgfältige Planung kann die Steuerbelastung drastisch reduzieren.
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How the numbers shift across typical situations for this calculator:
| Scenario | Geschätzte Erbschaftsteuer | Netto-Erbe nach Steuer |
|---|---|---|
| 200k €/Klasse I · 11% | 22,000 | 178,000 |
| 500k €/Klasse I · 15% | 75,000 | 425,000 |
| 300k €/Klasse III · 30% | 90,000 | 210,000 |
| 1M €/Klasse II · 25% | 250,000 | 750,000 |
How This Calculator Works
Geben Sie den ERBSCHAFTSWERT NACH ABZUG des persönlichen Freibetrags und den geschätzten Steuersatz nach Steuerklasse ein. Der Rechner liefert die Erbschaftsteuer und das Netto-Erbe. FREIBETRÄGE 2025. Ehegatten 500.000 €. Eingetragene Lebenspartner 500.000 €. Kinder/Stiefkinder 400.000 €. Enkel 200.000 € (oder 400.000 € wenn deren Eltern verstorben). Eltern bei Erbschaft 100.000 €. Geschwister/Neffen/Nichten 20.000 €. Nicht-Verwandte 20.000 €. ZUSÄTZLICH: VERSORGUNGSFREIBETRÄGE Ehegatte 256.000 €, Kinder altersabhängig 10.300-52.000 €. SACHLICHE Befreiungen: Familienheim selbstgenutzt 10 Jahre, Hausrat 41.000 € (Klasse I), Betriebsvermögen mit Verschonungsregel (85-100%).
The Formula
Percentage of an Amount
Amount is the base value, Percentage is the rate applied to it
Worked Example
Vater verstirbt, hinterlässt 1.500.000 € Vermögen. Erben: Ehefrau (50% nach Erbfolge) und 2 Kinder (je 25%). EHEFRAU erbt 750.000 €. FREIBETRAG: 500.000 € + Versorgungsfreibetrag 256.000 € = 756.000 € → STEUERPFLICHTIG 0 € (kompletter Freibetrag deckt das Erbe). KINDER erben je 375.000 €. FREIBETRAG je: 400.000 € → STEUERPFLICHTIG 0 € jeweils. GESAMTE STEUER: 0 €. ALTERNATIVES SZENARIO. Single ohne direkte Erben, hinterlässt 1.500.000 € an Neffen. NEFFE: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €. STEUERPFLICHTIG: 1.480.000 €. Steuersatz Klasse II für 1,48 Mio. €: 30%. ERBSCHAFTSTEUER: 444.000 €. NETTO-ERBE: 1.056.000 €. UNTERSCHIED: Verwandtschaftsgrad entscheidet enorm. SOZIALE GERECHTIGKEIT-DEBATTE. Reicher Erblasser hinterlässt 5 Mio. € an 1 Kind: Freibetrag 400k, steuerpflichtig 4,6M, Steuer ca. 700k €. Selbstständiger mit kleinem Unternehmen (1 Mio. € Betriebsvermögen) an Tochter: VERSCHONUNG 85-100% möglich → fast keine Steuer.
Key Insight
Die deutsche Erbschaftsteuer ist eines der politisch UMSTRITTENSTEN Steuersysteme — sie greift erheblich bei NICHT-VERWANDTEN und ENTFERNT-VERWANDTEN, lässt aber direkte Verwandte (Ehegatten, Kinder) bei normalen Vermögen weitestgehend steuerfrei. Die FREIBETRÄGE und ABSCHLAGSREGELN ermöglichen erhebliche Steueroptimierung mit langfristiger Planung. WICHTIGSTE STRATEGIEN. (1) FREIBETRÄGE ÜBER 10-JAHRES-FRIST WIEDERHOLT NUTZEN. Schenkungen alle 10 Jahre wiederholen — Vater kann Tochter alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei schenken. Über 30-40 Jahre Lebenszeit: kumuliert 1,2-1,6 Mio. € steuerfrei übertragbar. (2) FAMILIENHEIM. Selbstgenutzte Immobilie ist STEUERFREI für Ehegatten und Kinder (Kinder: nur bis 200m² Wohnfläche), wenn 10 JAHRE SELBSTGENUTZT — gilt unabhängig vom Wert. Premium-Haus 2 Mio. € in München kann komplett steuerfrei übergehen. (3) BETRIEBSVERMÖGEN-VERSCHONUNG. Unternehmen, GmbH-Anteile (>25%), land-/forstwirtschaftlicher Betrieb können bis zu 85-100% verschont werden (Behaltefrist 5-7 Jahre, Lohnsummenbedingung). FÜR FAMILIENUNTERNEHMEN extrem wichtig. (4) PFLICHTTEIL UND ERBVERZICHT. Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten kann Steuerplanung erleichtern. (5) FAMILIENGESELLSCHAFTEN. Vermögensübertragung über Familien-GmbH oder GbR ermöglicht Anteilschenkungen mit Steueroptimierung. (6) AUSLANDSWOHNSITZ vor Tod kann Erbschaftsteuer vermeiden — komplex, lange Vorbereitung. RECHTSANWALT/STEUERBERATER ZWINGEND bei Vermögen >1 Mio. €. Schätzungsweise 60-80% der Erbschaftsteuer kann durch geplante Nachfolge VERMIEDEN werden.
Die 10-Jahres-Frist: Freibeträge mehrfach nutzen
Einer der stärksten Hebel der deutschen Erbschaftsteuer-Optimierung ist die 10-JAHRES-FRIST der Freibeträge bei Schenkungen. Geschenkte Beträge sind nach 10 Jahren STEUERLICH 'GELÖSCHT' und die vollen Freibeträge stehen WIEDER ZUR VERFÜGUNG. Bei langfristiger Planung lassen sich so Millionenbeträge steuerfrei übertragen.
FUNKTIONSWEISE. Vater schenkt Tochter 400.000 € (genau Freibetragshöhe Klasse I). Keine Schenkungsteuer. Nach 10 Jahren: Vater kann erneut 400.000 € schenken — wieder ohne Steuer. Nach weiteren 10 Jahren: weitere 400.000 €. ÜBER 30 JAHRE: bis 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen. FÜR EHEPAARE noch mehr: BEIDE ELTERN können jeweils 400k schenken — kumuliert 800k pro Schenkung × 3 (über 30 Jahre) = 2,4 Mio. € steuerfrei pro Kind.
PRAKTISCHE UMSETZUNG. (1) FRÜH ANFANGEN. Vater 50 Jahre, Lebenserwartung 80+ Jahre — 3 'Steuer-Reset-Zyklen' möglich. (2) SCHRIFTLICHE DOKUMENTATION der Schenkungsdaten (Bank-Überweisungen, notarielle Urkunden für Immobilien). Finanzamt akzeptiert nur dokumentierte Schenkungen. (3) ANZEIGE BEIM FINANZAMT auch bei Schenkungen UNTER Freibetrag (technisch nicht zwingend, aber Finanzamt prüft bei späterer Erbschaft 10 Jahre zurück). (4) NIESSBRAUCHRECHTE strukturieren. Vater schenkt Tochter Immobilie, BEHÄLT NIESSBRAUCH (Nutzungsrecht) bis Tod. Wert der Schenkung wird um KAPITALISIERTER Niessbrauchwert REDUZIERT (typisch 30-60% Reduktion). KOMBINATION mit 10-Jahres-Frist optimal. (5) PARTNER-OPTIMIERUNG. Bei Ehegatten: Schenkungen an Partner sind komplett steuerfrei bis 500k. Dann können beide Partner an Kinder schenken. Kettenmodell. RISIKO. Schenkungen an LEBZEITEN BEREICHERN den Beschenkten — Eltern könnten Vermögensbedarf im Alter unterschätzen. RUHIGE BILANZ-PLANUNG mit Vermögensaufbau: behalte mindestens GENUG für eigene Versorgung (Pflegekosten, Pflegeheim, Krankheit) im Alter.
Familienheim und Betriebsvermögen: die wichtigsten Verschonungen
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht kennt zwei VERSCHONUNGSREGELN, die für die meisten Familien den Großteil der Steuerbelastung verhindern: das FAMILIENHEIM und die BETRIEBSVERMÖGEN-VERSCHONUNG. Beide haben strenge Voraussetzungen, aber bei Erfüllung praktisch komplette Steuerbefreiung.
FAMILIENHEIM (§ 13 ErbStG). Selbst genutzte Immobilie des Erblassers. EHEGATTEN: UNBEGRENZT WERT, KEINE FREIBETRAGSANRECHNUNG. KINDER: bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei (Mehrfläche wird mit normalem Tarif besteuert). VORAUSSETZUNGEN. (1) Erblasser hat Immobilie SELBST BEWOHNT bis Tod (außer Heim/Pflege). (2) Erbe MUSS BINNEN 6 MONATEN selbst einziehen. (3) 10 JAHRE SELBSTNUTZUNG nach Erbantritt. NACHVERSTEUERUNG bei Verkauf/Vermietung in 10-Jahres-Frist. AUSWIRKUNG. Münchner Reihenhaus 1,8 Mio. €, Wohnfläche 180 m². Erblasser Vater, Erbin Tochter. Familienheim-Befreiung bis 200 m²: voll 1,8 Mio. € steuerfrei (Wohnfläche unter 200m²). Bei 240 m² Wohnfläche: 1,8 Mio. × 40/240 = 300.000 € steuerpflichtig (Mehrfläche-Anteil), Rest steuerfrei.
BETRIEBSVERMÖGEN (§§ 13a, 13b ErbStG). Für KMU-Erben und Familienunternehmen-Nachfolge entscheidend. REGEL-VERSCHONUNG 85% steuerfrei. OPTIONS-VERSCHONUNG 100% steuerfrei. BEDINGUNGEN. (1) BEHALTEFRIST: Erbe darf Betrieb 5 (Regel) bzw. 7 (Option) Jahre NICHT VERKAUFEN/AUFLÖSEN. (2) LOHNSUMME: erhalten Mindestlohnsumme über Behaltefrist (400% bzw. 700% der Ausgangslohnsumme). (3) VERWALTUNGSVERMÖGEN: nicht-betriebliches Vermögen (Wertpapiere, vermietete Immobilien, Bargeld) darf 10% (Regel) bzw. 20% (Option) NICHT ÜBERSTEIGEN. ABSCHMELZUNG. Bei Vermögen über 26 Mio. €: Verschonung wird schrittweise reduziert (Verschonungsabschlag-Modell). Bei über 90 Mio.: keine pauschale Verschonung mehr, sondern Bedürfnisprüfung. BEDEUTUNG. Familienunternehmen mit 5 Mio. € Wert: bei Vater→Sohn Erbe ohne Verschonung 1,5 Mio. € Steuer. MIT VERSCHONUNG 100%: 0 € (bei Erfüllung Behaltefrist). RETTUNG vieler Familienbetriebe vor Zerschlagung wegen Steuerlast.
Steuerliche Nachlassplanung: vom Testament bis zum Erbvertrag
Wer ein Vermögen über mehreren Hunderttausend Euro hat, sollte SYSTEMATISCH planen. Ein gutes Testament + frühzeitige Schenkungen + Familienverträge können die Erbschaftsteuer von 30-40% auf nahezu 0% reduzieren.
PHASE 1: BESTANDSAUFNAHME (40-50 Jahre alt). (1) VERMÖGENSAUFSTELLUNG aller Aktiva: Immobilien (Verkehrswert), Wertpapiere, Bargeld, Lebensversicherungen, Unternehmensanteile. (2) SCHULDEN abziehen. (3) NETTOVERMÖGEN ermitteln. (4) ERWARTETE WERTSTEIGERUNG kalkulieren (Immobilien 2-3%/Jahr, Aktien 5-7%). (5) ERBANTEIL-PROJEKTION für gesetzliche Erbfolge oder Testament.
PHASE 2: PLANUNG (50-65 Jahre alt). (1) TESTAMENT errichten — definiert Erbquoten, kann Pflichtteilsverzicht verlangen. Beim NOTAR (sicherer) oder eigenhändig (kostenlos). (2) BERLINER TESTAMENT für Ehegatten: alle vermachen sich gegenseitig, Kinder erst beim Tod beider Partner. KANN STEUERLICH UNGÜNSTIG sein wegen Übersteigerung der Freibeträge. (3) PFLICHTTEILSREDUZIERUNG: Kinder haben Pflichtteil 50% des gesetzlichen Erbteils — kann mit Pflichtteilsverzichtsvertrag (notariell, GEGEN ABFINDUNG zu Lebzeiten) reduziert werden. (4) FAMILIEN-GMBH/GbR. Vermögen in Gesellschaft einbringen, Anteile schrittweise schenken — Niessbrauch behalten. (5) SCHENKUNGSPLAN. 10-Jahres-Zyklen für maximale Freibetragsnutzung. PHASE 3: UMSETZUNG (60+ Jahre alt). (1) ERSTE SCHENKUNGEN durchführen — am besten 20-30 Jahre vor erwarteter Lebenserwartung. (2) JÄHRLICHE FREIBETRÄGE FÜR KLEINE GESCHENKE (Geld, Wertgegenstände) — anrechnungsfrei. (3) IMMOBILIEN-ÜBERTRAG mit Niessbrauchsrecht. (4) UNTERNEHMENS-NACHFOLGE planen — Verschonung-Bedingungen erfüllen. PHASE 4: ÜBERWACHUNG (laufend). (1) Bei Gesetzesänderungen Anpassung (Erbschaftsteuerreform alle 7-10 Jahre). (2) Nach Geburten/Tod von Familienangehörigen Strategie anpassen. (3) Bei Wegzug ins Ausland: STEUERFLUCHTGESETZ (§§ 6, 7 AStG) beachten — kann zur fingierten Wegzugsbesteuerung führen. KOSTEN. Notarkosten 1.000-5.000 €. Steuerberater 2.000-15.000 € Erstberatung + jährliche Begleitung. Bei Vermögen >1 Mio. € amortisieren sich diese Kosten typisch 10-100-fach durch eingesparte Erbschaftsteuer.
Erbschaftsteuer nach Steuerklasse und steuerpflichtigem Erwerb
Steuersätze § 19 ErbStG nach Steuerpflichtigem Erwerb (nach Freibetrag-Abzug). Progressive Tarifstufen.
| Bis Wert | Klasse I (Familie) | Klasse II (Geschwister) | Klasse III (Fremde) |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| 6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
| 13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
| 26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
| über 26.000.000 € | 30% | 43% | 50% |
Steuersätze WERDEN PROGRESSIV ANGEWENDET auf den ÜBERSTEIGENDEN Teil. Beispiel: Erbe 600k €, Klasse I. Erste 75k: 7%, 75-300k: 11%, 300-600k: 15%. Effektiver Durchschnittssatz: ~12%. Bei sehr großen Erbschaften nähert sich der Effektivsatz dem Spitzensteuersatz.
Frequently Asked Questions
Wie hoch sind die Freibeträge?
PERSÖNLICHE FREIBETRÄGE 2025. (1) EHEGATTE oder eingetragene LEBENSPARTNER: 500.000 €. (2) KINDER und STIEFKINDER: 400.000 € pro Kind. (3) ENKEL: 200.000 € (oder 400.000 € wenn deren Eltern bereits verstorben sind). (4) ELTERN bei Erbschaft (nicht bei Schenkung): 100.000 €. (5) GESCHWISTER, NEFFEN, NICHTEN, geschiedene Ehepartner, Schwiegereltern: 20.000 €. (6) NICHT-VERWANDTE (Lebensgefährten, Freunde, Bekannte): 20.000 €. (7) ELTERN bei Schenkung: 20.000 €. ZUSÄTZLICHE Versorgungsfreibeträge für Ehegatten (256.000 €) und Kinder unter 27 Jahren (10.300-52.000 € altersabhängig). SACHLICHE: Hausrat 41.000 € (Klasse I), 12.000 € (II/III).
Was sind die Steuerklassen?
Drei STEUERKLASSEN nach Verwandtschaftsgrad — bestimmen die Höhe des Tarifs. KLASSE I: Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft. Niedrigste Steuersätze (7-30% progressiv). KLASSE II: Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner, Schwiegereltern. Mittlere Sätze (15-43%). KLASSE III: alle anderen — Lebensgefährten, Freunde, Cousins, Großneffen, juristische Personen. Höchste Sätze (30-50%). UNTERSCHIED dramatisch: 500.000 € Erbe → KLASSE I: 11% × 500k = 55k Steuer. KLASSE III: 30% × 500k = 150k Steuer. FAST DREIMAL SO VIEL.
Wie funktioniert die Familienheim-Befreiung?
Das FAMILIENHEIM (selbst genutzte Immobilie des Erblassers) kann UNBESCHRÄNKT STEUERFREI an EHEGATTEN/Lebenspartner übergehen — unabhängig vom Wert. KINDER erben das Familienheim ebenfalls steuerfrei bis 200 m² WOHNFLÄCHE (über 200 m² nur der übersteigende Teil ist steuerpflichtig). VORAUSSETZUNGEN. (1) Erblasser MUSS die Immobilie SELBST BEWOHNT haben bis zum Tod (Ausnahmen bei Pflegebedürftigkeit). (2) ERBE MUSS die Immobilie BINNEN 6 MONATEN NACH ERBANFALL SELBST EINZIEHEN und 10 JAHRE LANG WEITER BEWOHNEN. Bei Verkauf oder Vermietung VOR 10 JAHREN: Nachversteuerung der Erbschaft. BEDEUTUNG: Premium-Häuser (München 1,5-3 Mio. €) können komplett ohne Erbschaftsteuer in der Familie bleiben.
Was ist die Verschonung für Betriebsvermögen?
BETRIEBSVERMÖGEN-VERSCHONUNGSREGEL: für Unternehmen, Mitunternehmeranteile, GmbH-Anteile (>25%) oder land-/forstwirtschaftliche Betriebe gilt eine erhebliche Steuerbefreiung. (1) REGEL-VERSCHONUNG: 85% des Wertes STEUERFREI (15% steuerpflichtig nach normalem Tarif). Behaltefrist 5 Jahre + LOHNSUMMENBEDINGUNG (Erhaltung mind. 400% der Ausgangslohnsumme über 5 Jahre). (2) OPTIONS-VERSCHONUNG: 100% steuerfrei (0% steuerpflichtig). Strengere Bedingungen: Behaltefrist 7 Jahre + Lohnsumme 700%. (3) ABSCHMELZUNG bei Großvermögen: ab 26 Mio. € Betriebsvermögen wird Verschonung schrittweise reduziert (Privilegierung soll begrenzt sein für sehr große Vermögen). FÜR FAMILIENUNTERNEHMEN essentiell — ohne Verschonung würde Erbschaftsteuer die Unternehmensfortführung gefährden.
Wann muss die Steuer gezahlt werden?
FRIST FÜR STEUERERKLÄRUNG: in der Regel 3 MONATE ab Bekanntwerden des Erbfalls (kann verlängert werden). FORMULAR: Erbschaftsteuererklärung beim ZUSTÄNDIGEN FINANZAMT (Wohnsitz des Erblassers). PFLICHTIG: Erben (mit Erbnachweis), Notare bei beurkundetem Erbe. DOKUMENTE. Erbschein, Testament, Bewertung des Nachlasses (Immobilien, Wertpapiere, Schmuck), Schulden. ZAHLUNG. Steuerbescheid kommt 6-12 Monate später. ZAHLUNGSFRIST: 1 MONAT nach Bescheid. STUNDUNG/RATENZAHLUNG: bei Erbschaft von Immobilien möglich (bis 10 Jahre verteilt) — Verzinsung 0,5%/Monat. Wichtig bei illiquiden Erbschaften (Immobilien ohne Bargeld zur Begleichung der Steuer).
Kann ich die Erbschaft ausschlagen?
JA — § 1942 BGB. AUSSCHLAGUNG der Erbschaft binnen 6 WOCHEN nach Bekanntwerden des Erbfalls (6 MONATE bei Auslandswohnsitz des Erben). SCHRIFTLICH oder zur NIEDERSCHRIFT BEIM NACHLASSGERICHT. EFFEKT: Erbe gilt rückwirkend als NICHT ANGENOMMEN, fällt an den nächsten Erbberechtigten. SINNVOLL bei. (1) ÜBERSCHULDETES ERBE: Schulden des Erblassers übersteigen Vermögen. Ohne Ausschlagung: Erben haften MIT EIGENEM VERMÖGEN. (2) STEUEROPTIMIERUNG: Eltern schlagen aus, Erbe geht an Kinder/Enkel weiter — mehr Freibeträge (Großeltern können Enkel zusätzliche Freibeträge nutzen lassen). NACHTEIL: alle (auch wertvollen) Erbteile sind verloren. KONSEQUENZ: schnelle aber ÜBERLEGTE Entscheidung — Inventar des Nachlasses (notfalls über Erbschein) prüfen lassen.
References & Authoritative Sources
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) — ErbStG Deutschland — Tarif und Freibeträge · consulted May 31, 2026 · Primäre Rechtsquelle — § 16 Freibeträge, § 19 Tarif, § 13 Sachliche Befreiungen, §§ 13a/13b Betriebsvermögen
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Erbschaft- und Schenkungsteuer · consulted May 31, 2026 · BMF — offizielle Informationen zur Erbschaftsteuer mit Freibeträgen und Reformen
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — Erbschaftsteuer-Statistik und Verfahren · consulted May 31, 2026 · Statistiken und Verfahrensregeln zur Erbschaftsteuer in Deutschland
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Methodology & Review
Die deutsche Erbschaftsteuer (ErbStG) berechnet sich nach FREIBETRAG (abhängig von Verwandtschaftsverhältnis) und progressivem TARIF (abhängig von Steuerklasse I/II/III und steuerpflichtigem Erwerb nach Abzug Freibetrag). FREIBETRÄGE 2025: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (oder 400.000 € wenn Eltern verstorben), Eltern bei Erbschaft 100.000 €, sonstige Verwandte 20.000 €, Nicht-Verwandte 20.000 €. TARIF STEUERKLASSE I (Ehegatten/Kinder/Enkel): 7-30% progressiv. STEUERKLASSE II (Geschwister/Neffen/Nichten): 15-43%. STEUERKLASSE III (Nicht-Verwandte): 30-50%. SACHLICHE FREIBETRAGE für Hausrat und persönliche Gegenstände.
Written by Ugo Candido · Last updated June 1, 2026.