Körperschaftsteuer-Rechner: 15% für GmbH und AG
Berechnen Sie die Körperschaftsteuer (KSt) für Kapitalgesellschaften in Deutschland — einheitlicher Satz 15% auf den Gewinn von GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), KGaA und eingetragenen Genossenschaften. Geeignet für Geschäftsführer und Steuerplaner zur Schätzung der Unternehmens-Steuerlast und Vergleich mit alternativen Rechtsformen.
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How the numbers shift across typical situations for this calculator:
| Scenario | Körperschaftsteuer | Gewinn nach KSt |
|---|---|---|
| 50k € · 15% KSt | 7,500 | 42,500 |
| 100k € · 15% KSt | 15,000 | 85,000 |
| 500k € · 15% KSt | 75,000 | 425,000 |
| 1M € · 15,825% (mit Soli) | 158,250 | 841,750 |
How This Calculator Works
Geben Sie den steuerpflichtigen Jahresüberschuss und den KSt-Satz ein. Der Rechner liefert die KSt und den Gewinn nach KSt. VOLLSTÄNDIGE STEUER-RECHNUNG für eine GmbH. (1) GEWINN: aus Bilanz/GuV. (2) STEUERLICHE ANPASSUNGEN: nicht-abzugsfähige Aufwendungen (Geschäftsführer-Bezüge unbenehm, Geschenke >35 €, Bewirtungskosten 30%, Geldbußen). (3) STEUERPFLICHTIGER GEWINN. (4) × 15% KSt + 5,5% Soli = 15,825% UNTERNEHMENSSTEUER. (5) PLUS GEWERBESTEUER 14-17% nach Gemeinde. GESAMT TYPISCH 30% auf Unternehmensgewinn. (6) BEI AUSSCHÜTTUNG. KapitalertragSt 25% + Soli 5,5% = 26,375% (mit Kirche +0,5-1%) auf Bruttobetrag. ZAHLUNG. (1) VIERTELJÄHRLICHE Vorauszahlungen 10.3./10.6./10.9./10.12. an Finanzamt. (2) JAHRESERKLÄRUNG bis 31.7. des Folgejahres (mit Steuerberater bis 28.2. des übernächsten Jahres). (3) JAHRESBESCHEID typisch 6-12 Monate nach Erklärung.
The Formula
Percentage of an Amount
Amount is the base value, Percentage is the rate applied to it
Worked Example
GmbH mit Jahresüberschuss 100.000 € (nach Geschäftsführergehalt, Mieten, allen Aufwendungen). STANDARD-RECHNUNG. (1) KSt: 100.000 × 15% = 15.000 €. (2) Soli: 15.000 × 5,5% = 825 €. (3) GewSt (Berlin 14,35%): 14.350 €. (4) GESAMT: 30.175 € = 30,2% des Gewinns. (5) GEWINN NACH UNTERNEHMENS-STEUER: 69.825 €. AUSSCHÜTTUNG AN GESELLSCHAFTER. (1) Brutto-Dividende: 69.825 €. (2) KapErtSt 25% + Soli 5,5%: 69.825 × 26,375% = 18.417 €. (3) NETTO-AUSSCHÜTTUNG zum Gesellschafter: 51.408 €. (4) EFFEKTIVE GESAMT-BELASTUNG (Unternehmen + Gesellschafter): 100.000 − 51.408 = 48.592 € = 48,6% des Ursprungsgewinns. VERGLEICH MIT EINZELUNTERNEHMEN. Gewinn 100.000 €, ESt-Satz (Single, Spitzensteuersatz): ~42% + Soli + Kirche = ~46%. GewSt voll auf ESt angerechnet bis Hebesatz 380%. EFFEKTIVE BELASTUNG: ~42-45%. ÄHNLICH WIE GMBH MIT AUSSCHÜTTUNG. UNTERSCHIED. GMBH ist VORTEILHAFTER wenn NICHT AUSGESCHÜTTET wird — bei Reinvestition: nur 30% Steuer (Doppelbesteuerung wird vermieden). EINZELUNTERNEHMEN VORTEILHAFTER bei sofortigem Privatbedarf.
Key Insight
Die Körperschaftsteuer von 15% wirkt OBERFLÄCHLICH GÜNSTIG im internationalen Vergleich — aber die GESAMTBELASTUNG (KSt + Soli + GewSt) liegt bei ~30%, was DEUTSCHLAND zu einem der HÖCHSTBESTEUERTEN Standorte für Unternehmen in Europa macht. Vergleich. Irland 12,5% KSt. Niederlande 25,8%. Frankreich 25%. Spanien 25%. Belgien 25%. POLEN 19%. Deutschland 30% effektiv (KSt+Soli+GewSt). KRITISCHE OPTIMIERUNGSSTRATEGIEN. (1) GESCHÄFTSFÜHRER-GEHALT als Aufwand absetzen (statt Ausschüttung). Vermeidung der Doppelbesteuerung. Aber: ANGEMESSENHEITS-PRÜFUNG des Finanzamts — Vergleich mit Gehältern in vergleichbaren Unternehmen. Bei UNANGEMESSENHEIT: 'VERDECKTE GEWINNAUSSCHÜTTUNG' mit nachträglicher KSt+Doppelbesteuerung. (2) THESAURIERUNG (Gewinn im Unternehmen lassen). Bei langfristiger Reinvestition (Wachstumsfinanzierung): nur 30% Unternehmens-Steuer. Doppelbesteuerung später nur bei Ausschüttung. Anwendung für Holding-/Investment-Vehikel. (3) ORGANSCHAFT (§§ 14-19 KStG). Verbund mehrerer GmbHs unter einer Mutter — Gewinne und Verluste werden konzernweit verrechnet. Vorteil: Verluste einer Tochter mindern Gewinne anderer Töchter. (4) STANDORTOPTIMIERUNG GEWSt. Niedrig-Hebesatz-Gemeinde wählen, wo KSt fix 15% bleibt, aber GewSt zwischen 7% und 17% variabel. (5) HOLDING-STRUKTUR mit BETEILIGUNGSPRIVILEG (§ 8b KStG). 95% steuerfreie Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften — ermöglicht steuerfreies Re-Investment im Konzern. INTERNATIONALE STEUERSTRATEGIEN. (1) Tochter in Niedrigsteuerland (Irland, Niederlande): begrenzt durch ZINSSCHRANKE, ATAD-Richtlinie, BEPS. (2) Lizenzeinkommen-Verlagerung — strenger durch Lizenz-Schranke (§ 4j EStG) reguliert. KOMPLEX — internationaler Steuerberater nötig. POLITISCHE DISKUSSION 2024-2025. CDU/CSU und FDP fordern KSt-Senkung auf 10-12% zur Standortverbesserung. SPD/Grüne gegen Senkung (Standort-Argument bestritten). UNGEWIS — kommende Reform unbestimmt.
Doppelbesteuerung und das Teileinkünfteverfahren
Das KORE der deutschen Kapitalgesellschafts-Besteuerung ist die DOPPELBESTEUERUNG — Gewinn wird ZUERST auf Unternehmensebene besteuert (KSt+GewSt) und DANN bei Ausschüttung an die Gesellschafter (KapErtSt oder Teileinkünfteverfahren). Dieses System wurde 2009 reformiert (vom 'Halbeinkünfteverfahren' zum 'Teileinkünfteverfahren').
EFFEKTIVE BELASTUNGS-RECHNUNG. GMBH-Gewinn 100.000 €. (1) UNTERNEHMENSEBENE: KSt 15.000 + Soli 825 + GewSt 14.350 (Berlin) = 30.175 €. GEWINN NACH STEUER: 69.825 €. (2) AUSSCHÜTTUNGSEBENE (Privatperson). KapErtSt 25% + Soli auf KapErtSt 5,5% = 26,375%. Steuer auf 69.825: 18.418 €. NETTO-AUSSCHÜTTUNG: 51.407 €. (3) GESAMTBELASTUNG: 48.593 € = 48,6% des Ursprungsgewinns.
TEILEINKÜNFTEVERFAHREN (TEV). ALTERNATIVE zur KapErtSt — anwendbar wenn Gesellschafter eine ANDERE KAPITALGES. ist oder bei BETEILIGUNGEN AB 25% (Selbständige oder gewerblich tätige Personen). 60% DER DIVIDENDE wird ESt-pflichtig (40% steuerfrei). Bei Spitzensteuer 45% × 60% = 27% Effektive Steuer. VORTEILE TEV. (1) WERBUNGSKOSTEN abziehbar (z.B. Beratungskosten, Reisekosten). (2) KEINE Abgeltungswirkung — kann mit Verlusten aus anderen Einkünften verrechnet werden. NACHTEILE. (1) Höhere Steuerlast bei niedrigen ESt-Sätzen (Renter, Studenten mit kleinem Einkommen) — KapErtSt 26% kann günstiger sein als 60% × hoher Marginal-ESt. ANWENDUNGSPFLICHTIGE WAHL bei Beteiligungen >=25% in einer GmbH — automatisch TEV statt KapErtSt. UNTER 25%: KapErtSt-Standard, TEV optional. NEUE TENDENZ: VEREINFACHUNGSDISKUSSION — KapErtSt durchgängig für ALLE Beteiligungen (Reform-Vorschlag 2024).
Holding-Strukturen und Beteiligungsprivileg
Das BETEILIGUNGSPRIVILEG nach § 8b KStG ist eines der wichtigsten Steueroptimierungs-Instrumente für vermögende Privatpersonen und mittelständische Unternehmensgruppen. Es ermöglicht praktisch STEUERFREIES RE-INVESTIEREN von Gewinnen zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften.
MECHANIK. (1) MUTTER-KAPITALGES. (Holding-GmbH) hält Anteile an einer oder mehreren Tochter-Kapitalgesellschaften (BETEILIGUNG >=15% am Nennkapital). (2) Tochter zahlt Dividende an Mutter. (3) 95% DIESER DIVIDENDE IST STEUERFREI bei der Mutter — nur 5% gilt als 'NICHT ABZUGSFÄHIGE BETRIEBSAUSGABE' und unterliegt der KSt+GewSt. EFFEKTIVE BELASTUNG: ca. 5% × 30% = 1,5% statt 30% bei direkter Dividende an Privatperson.
PRAKTISCHE ANWENDUNG. (1) VERMÖGENSVERWALTUNG. Privatperson gründet Holding-GmbH, bringt Aktienportfolio ein. Dividenden + Veräußerungsgewinne werden mit ~1,5% besteuert (statt 26% privat). Reinvestition über Jahrzehnte: enormer Zinseszinseffekt. (2) UNTERNEHMENSGRUPPEN. Vater hat operative GmbH. Gründet Holding-GmbH, überträgt 100% Anteile auf Holding (steuerfrei wenn richtig strukturiert). Holding sammelt Dividenden der Tochter, kann sie für andere Tochter-Investments nutzen. (3) IMMOBILIEN-HOLDING. Mehrere Immobilien-GmbHs unter einer Holding — Mieten fließen in Holding ohne hohe Steuer. NACHTEILE. (1) BÜROKRATIE (mehrere Bilanzen, mehrere Steuererklärungen, Steuerberater). (2) ABSCHLIESSENDE PRIVAT-AUSSCHÜTTUNG aus Holding immer noch mit KapErtSt 26% — Vorteil nur bei Re-Investment. (3) HALTEFRISTEN bei Anteilsübertragung (>=15% für Privileg). KOSTEN-NUTZEN. Ab Vermögen 1+ Mio. € sinnvoll. Setup-Kosten 5-15k € (Notar, Steuerberater). Laufende Kosten 3-10k €/Jahr. AMORTISATION bei Vermögen >2 Mio. € typisch 2-3 Jahre.
Internationale Standortvergleich
Deutschland hat eine der HÖCHSTEN UNTERNEHMENSSTEUERBELASTUNGEN in Europa. Diese Tatsache ist in der politischen Diskussion 2024-2025 zentral — Standortvergleich gibt Kontext.
EFFEKTIVE BELASTUNG KAPITALGES. (Unternehmensebene, vor Ausschüttung). (1) DEUTSCHLAND: 30% (15% KSt + 1% Soli + 14-17% GewSt). (2) FRANKREICH: 25% (Senkung von 33% bis 2022). (3) ITALIEN: 24% IRES + 3,9% IRAP = 27,9%. (4) SPANIEN: 25%. (5) NIEDERLANDE: 25,8% (gestaffelt: 19% bis 200k, 25,8% darüber). (6) BELGIEN: 25%. (7) IRLAND: 12,5% (15% für sehr große Unternehmen ab 2024 nach OECD-Pillar-2). (8) POLEN: 19% (9% für kleine Unternehmen). (9) UNGARN: 9% (niedrigster KSt-Satz in EU). (10) USA: 21% Bundessteuer + State-Steuern variabel. (11) SCHWEIZ: 12-21% (kanton-abhängig).
AUSWIRKUNGEN. (1) STANDORTENTSCHEIDUNGEN von INTERNATIONALEN KONZERNEN: bevorzugt Niederlande, Irland, Schweiz für europäische Hauptquartiere. (2) DEUTSCHE MITTELSTÄNDLER bleiben in Deutschland aus operativen Gründen (Markt, Mitarbeiter, Netzwerk), zahlen aber Premium-Steuer. (3) KAPITAL-EXPORT. Vermögende Privatpersonen verlagern Holding-Gesellschaften in Niederlande oder Luxemburg — Vermeidung der DOPPELBESTEUERUNG. (4) BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) — internationale Gegenmaßnahmen (OECD Pillar 1/2, Mindeststeuer 15%) sollen Steuer-Optimierung über Niedrigsteuerländer erschweren. UMSETZUNG seit 2024 in Deutschland (Mindeststeuer-Gesetz). POLITISCHE OPTIONEN. (1) KSt-SENKUNG auf 10-12%: würde Standort verbessern, aber Steuereinnahmen reduzieren ~30 Mrd. €/Jahr. (2) GEWERBESTEUER-REFORM: Vereinheitlichung oder Abschaffung — würde GEMEINDE-Finanzen treffen. (3) KEIN GROSSREFORM-KONSENS: politisch blockiert. EMPFEHLUNG FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMER. INNERHALB DEUTSCHLANDS: Standortoptimierung über Gewerbesteuer-Oasen. INTERNATIONAL: Holding-Strukturen in Niederlanden oder Luxemburg evaluieren (komplex, regulatorisch strenger, Beratung nötig).
Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag nach Gewinn
Reine KSt + Soli, OHNE Gewerbesteuer. Für GESAMTBELASTUNG: zusätzlich GewSt 14-17% addieren (siehe Gewerbesteuer-Rechner).
| Gewinn | KSt 15% | Soli 5,5% auf KSt | Gesamt KSt+Soli | Effektivsatz |
|---|---|---|---|---|
| 50.000 € | 7.500 € | 412,50 € | 7.913 € | 15,825% |
| 100.000 € | 15.000 € | 825 € | 15.825 € | 15,825% |
| 250.000 € | 37.500 € | 2.063 € | 39.563 € | 15,825% |
| 500.000 € | 75.000 € | 4.125 € | 79.125 € | 15,825% |
| 1.000.000 € | 150.000 € | 8.250 € | 158.250 € | 15,825% |
| 5.000.000 € | 750.000 € | 41.250 € | 791.250 € | 15,825% |
PROPORTIONALER Tarif — 15% unabhängig vom Gewinnniveau (anders als progressive ESt). Plus GewSt 14-17% gemeindeabhängig. GESAMTBELASTUNG auf Unternehmensebene typisch 30%. Bei Ausschüttung weitere 26% KapErtSt+Soli auf Gesellschafter.
Frequently Asked Questions
Wer zahlt Körperschaftsteuer?
ALLE JURISTISCHEN PERSONEN. (1) KAPITALGESELLSCHAFTEN: GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), KGaA, eingetragene Genossenschaften (eG), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. (2) JURISTISCHE PERSONEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS mit BETRIEBEN GEWERBLICHER ART (BgA). (3) SONSTIGE JURISTISCHE PERSONEN DES PRIVATEN RECHTS (eingetragene Vereine ab gewerblichem Geschäftsbetrieb, Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb). NICHT KSt-PFLICHTIG. (1) Personengesellschaften (GbR, OHG, KG): Gewinn wird Gesellschaftern ESt-pflichtig zugeordnet. (2) Einzelunternehmen: ESt direkt. (3) Gemeinnützige Vereine/Stiftungen: für ideelle Tätigkeit steuerfrei.
Was ist der steuerpflichtige Gewinn?
STEUERLICHES EINKOMMEN nach KStG. AUSGANGSPUNKT: HGB-Jahresüberschuss aus Bilanz/GuV. STEUERLICHE ANPASSUNGEN. (1) NICHT-ABZUGSFÄHIGE AUFWENDUNGEN HINZURECHNEN: a) GEWERBESTEUER (seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr). b) Geldbußen, Verwarnungsgelder, Strafen. c) BEWIRTUNGSKOSTEN: 30% nicht abzugsfähig. d) GESCHENKE >35 € pro Empfänger. e) Aufwendungen für die Lebensführung (Privatentnahmen). f) UNANGEMESSEN HOHE Geschäftsführer-Bezüge ('verdeckte Gewinnausschüttung'). (2) STEUERFREIE EINKÜNFTE ABZIEHEN: a) 95% der Dividenden aus Beteiligungen >=15% (§ 8b KStG). b) Inländische Beteiligungsveräußerungsgewinne (95% steuerfrei). c) Investitionszulagen. (3) VERLUSTABZUG: Verlustvortrag aus Vorjahren bis 1 Mio. € unbeschränkt + 60% darüber (Mindestbesteuerung).
Wie funktioniert die Ausschüttung an Gesellschafter?
AUSSCHÜTTUNG aus dem versteuerten Gewinn der Kapitalgesellschaft. STEUERLICHE BEHANDLUNG beim GESELLSCHAFTER. (1) PRIVAT-GESELLSCHAFTER: KAPITALERTRAGSTEUER 25% + Soli 5,5% = 26,375% (mit Kirche +0,5-1%). Bank zieht direkt ab beim Auszahlen. SPARERPAUSCHBETRAG 1.000 €/Jahr Single bei Freistellungsauftrag. (2) KAPITALGES.-GESELLSCHAFTER (Beteiligung >=15%): 95% STEUERFREI durch Beteiligungsprivileg § 8b KStG, nur 5% effektiv steuerpflichtig (5% × 15% KSt + Soli = ca. 0,8% Belastung) — ermöglicht steuerfreies Re-Investment in Holdings. (3) PERSONENGES.-GESELLSCHAFTER: TEILEINKÜNFTEVERFAHREN — 60% der Dividenden steuerpflichtig zur ESt (statt 100% mit KapErtSt). Bei Spitzensteuersatz 45% × 60% = 27% effektiv (ähnlich KapErtSt-Lösung).
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine VGA ist eine VERMÖGENSMINDERUNG der Kapitalgesellschaft DURCH DAS GESELLSCHAFTSVERHÄLTNIS — typisch UNANGEMESSEN HOHE Vergünstigungen für Gesellschafter. BEISPIELE. (1) GESCHÄFTSFÜHRER-GEHALT ÜBER MARKTNIVEAU (z.B. 500k €/Jahr für Geschäftsführung kleiner GmbH). Angemessenheits-Vergleich mit ähnlichen Unternehmen. (2) DIENSTWAGEN UNANGEMESSEN (Maserati für 100k-Umsatz-GmbH). (3) MIETZAHLUNGEN AN GESELLSCHAFTER über Marktmiete. (4) DARLEHEN ZINSLOS oder zinsvergünstigt. (5) PRIVATE LEBENSHALTUNGSKOSTEN als Geschäftskosten. KONSEQUENZ. Finanzamt KORRIGIERT: NICHT-ABZUGSFÄHIGE Aufwendung beim Unternehmen (KSt-Erhöhung) + ZUGLEICH Ausschüttung beim Gesellschafter (KapErtSt). DOPPELTE STEUER. Bei großen VGAs auch Steuerstrafverfahren möglich. AKTUELLE FINANZAMT-PRÜFUNGSSCHWERPUNKT in 2024-2025.
Wann zahlt eine UG (haftungsbeschränkt) Körperschaftsteuer?
UG (UNTERNEHMERGESELLSCHAFT) ist eine Variante der GmbH mit MINDESTSTAMMKAPITAL nur 1 € (statt 25.000 € bei GmbH). Steuerlich GLEICH BEHANDELT wie GmbH: 15% KSt + Soli + GewSt. RÜCKLAGENPFLICHT. UG muss 25% des Jahresüberschusses in eine GESETZLICHE RÜCKLAGE bilden, bis Eigenkapital 25.000 € erreicht (dann automatischer Übergang zu vollwertiger GmbH-Bilanz). RÜCKLAGE IST GEWINN — wird BESTEUERT, aber NICHT AUSGESCHÜTTET. ÜBERGANG. Sobald Stammkapital 25k € erreicht: Notar-Beschluss, Handelsregister-Änderung — UG wird zur GmbH ohne neue Gründung.
Was sind die Vorteile der GmbH steuerlich?
STEUERLICHE VORTEILE GMBH. (1) FESTER KSt-SATZ 15%, unabhängig vom Gewinnniveau — vs progressive ESt bis 45%. Bei hohen Gewinnen >100k €/Jahr: KSt günstiger als ESt-Spitzensatz. (2) THESAURIERUNG (Gewinn im Unternehmen lassen): nur 30% Unternehmenssteuer, KEINE Doppelbesteuerung. Ideal für REINVESTMENT-Strategien. (3) GEHALT DES GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRERS als Aufwand absetzbar — reduziert KSt-Basis. (4) BETEILIGUNGSPRIVILEG für Beteiligungen an anderen Kapitalges. (95% steuerfrei). (5) FÜR HOLDING-STRUKTUREN ideal. NACHTEILE. (1) Doppelbesteuerung bei AUSSCHÜTTUNG (KSt + KapErtSt). (2) HÖHERE BUREAUKRATIE (Bilanz, Steuerberater, Notar). (3) MINDEST-STAMMKAPITAL 25k € GmbH bzw. 1 € UG. (4) PUBLIZITÄTSPFLICHT (Jahresabschluss im Bundesanzeiger). FAUSTREGEL. Bei Gewinn >100k €/Jahr und LANGFRISTIGER REINVESTITIONSSTRATEGIE: GmbH vorteilhaft. Bei kleineren Gewinnen / Sofort-Verbrauch: Einzelunternehmen einfacher und steuerlich ähnlich.
References & Authoritative Sources
- Körperschaftsteuergesetz (KStG) — KStG Deutschland — § 23 Steuersatz, § 8b Beteiligungsprivileg · consulted May 31, 2026 · Primäre Rechtsquelle — § 23 Steuersatz 15%, § 8b Beteiligungsprivileg, §§ 14-19 Organschaft
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Körperschaftsteuer und Unternehmensbesteuerung · consulted May 31, 2026 · BMF — Übersicht KSt-System, internationale Vergleichsstatistiken, Reform-Diskussion
- Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) — Internationaler Unternehmenssteuerlast-Vergleich · consulted May 31, 2026 · Wirtschaftsforschungsinstitut — Studien zur Standortvergleich Deutschland vs internationale Konkurrenten
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Methodology & Review
Die Körperschaftsteuer (KStG) ist die Einkommensteuer für KAPITALGESELLSCHAFTEN — GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), KGaA, eingetragene Genossenschaften. STEUERSATZ: 15% einheitlich auf den steuerpflichtigen Gewinn (§ 23 KStG), unverändert seit 2008. Zusätzlich SOLIDARITÄTSZUSCHLAG 5,5% auf KSt = EFFEKTIVE BELASTUNG 15,825%. PLUS Gewerbesteuer 14-17% (gemeindeabhängig) — GESAMTBELASTUNG auf Unternehmensebene typisch 30%. Bei Ausschüttung weitere KapitalertragSt 25% + Soli + ggf. Kirche auf den Gesellschafter — TEILEINKÜNFTEVERFAHREN bei Anteilseignern.
Written by Ugo Candido · Last updated June 1, 2026.