Kirchensteuer-Rechner: 8% Bayern / 9% übrige Länder

Berechnen Sie die Kirchensteuer in Deutschland — Zusatzsteuer 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (übrige Bundesländer) auf die Einkommensteuer/Lohnsteuer. Geeignet für Kirchenmitglieder zur Schätzung der jährlichen Belastung und für Überlegungen zum Kirchenaustritt (langfristige Ersparnis-Berechnung).

✓ Editorially reviewed Updated June 1, 2026 By Ugo Candido
Percentage & Amount
Kirchensteuersatz nach Bundesland. (1) BAYERN: 8% (historisch begründet, niedriger als übrige). (2) BADEN-WÜRTTEMBERG: 8%. (3) ÜBRIGE 14 BUNDESLÄNDER: 9% (Standard). MASSGEBLICH: Wohnsitz, nicht Arbeitsort. Sonderfall: Wohnsitz BAYERN + Arbeit NRW → 8% Kirchensteuer auf NRW-Lohnsteuer.
Jährliche Einkommensteuer (ESt) oder Lohnsteuer — NICHT das Einkommen! Kirchensteuer wird AUF DIE STEUER berechnet. Beispiel: Single mit zvE 60.000 € hat ESt ca. 13.100 €. Kirchensteuer (9%): 1.179 €. Bei niedrigem Einkommen / Grundfreibetrag-Nähe: keine ESt → keine Kirchensteuer.
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Compare Common Scenarios

How the numbers shift across typical situations for this calculator:

ScenarioKirchensteuer jährlichESt nach Kirche (Hauptsteuer bleibt)
ESt 8k € · Bayern 8%6407,360
ESt 15k € · NRW 9%1,35013,650
ESt 30k € · BaWü 8%2,40027,600
ESt 50k € · Hessen 9%4,50045,500

How This Calculator Works

Geben Sie die festgesetzte Einkommen-/Lohnsteuer und den Steuersatz nach Bundesland ein. Der Rechner liefert die jährliche Kirchensteuer. AUTOMATISCHE ABFÜHRUNG. (1) ANGESTELLTE: Arbeitgeber zieht Kirchensteuer mit der Lohnsteuer automatisch ab (basierend auf Religionsangabe in der Lohnsteuerkarte). (2) SELBSTSTÄNDIGE: Kirchensteuer wird mit der jährlichen Einkommensteuer fällig (Steuerbescheid des Finanzamts). (3) KAPITALANLEGER: Bank zieht Kirchensteuer auf KapErtSt automatisch ab (sofern keine Sperrvermerk-Meldung beim BZSt). NICHT-KIRCHENMITGLIEDER. Wer nicht in einer steuererhebenden Kirche ist: KEINE Kirchensteuer. AUSTRITT möglich beim Standesamt (Kosten 25-60 € einmalig). BESONDERHEIT. KIRCHENSTEUER AUF LOHN- UND EINKOMMENSTEUER ist als SONDERAUSGABE BEI DER ESt-VERANLAGUNG ABZUGSFÄHIG — effektive Belastung deshalb GERINGER als nominal. KIRCHENSTEUER AUF KAPITALERTRAGSTEUER: NICHT abzugsfähig.

The Formula

Percentage of an Amount

Result = Amount × Percentage / 100

Amount is the base value, Percentage is the rate applied to it

Worked Example

Single, Brutto 60.000 €/Jahr, zvE ~52.000 €. (1) ESt ca. 11.300 €. (2) Kirchensteuer 9% (NRW): 1.017 €/Jahr ≈ 85 €/Monat. (3) KIRCHENSTEUER-WIRKUNG: durch Abzug als Sonderausgabe reduziert sich zvE um 1.017 € → ESt-Ersparnis ca. 360 € (Grenzsteuersatz 35%). NETTO-BELASTUNG durch Kirche: 1.017 − 360 = 657 €/Jahr = 55 €/Monat. ALTERNATIVE BAYERN-Wohnsitz, gleicher Lohn: Kirchensteuer 8% × 11.300 = 904 €/Jahr. Differenz NRW vs Bayern: 113 €/Jahr (~9 €/Monat). EHEPAAR mit gemeinsamer Steuer 25.000 € ESt, Beide Mitglieder. Kirchensteuer 9%: 2.250 €/Jahr. Wenn nur EINER Mitglied: 'Besonderes Kirchgeld' kommt zur Anwendung, basierend auf gemeinsamen Einkommen — komplex, kann ähnlich hoch wie volle Mitgliedschaft sein. KAPITALANLEGER mit 20.000 € Dividenden + Single + 1.000 € Pauschbetrag. KapErtSt 25% × 19.000 = 4.750 €. Kirchensteuer 9% × 4.750 = 428 €. ZUSÄTZLICH zur normalen Soli. GESAMT-EFFEKTIVQUOTE auf Kapitalerträge mit Kirche: ~28% statt 26,375% ohne Kirche.

Key Insight

Die Kirchensteuer ist eine DEUTSCHE BESONDERHEIT — in den meisten Ländern wird die Kirche durch Spenden oder Staatsbudget finanziert. Deutschland hat ein STAATLICHES STEUEREINZUG-SYSTEM für Kirchen, das beide großen Konfessionen jährlich ~12 Mrd. € einbringt. WIRTSCHAFTLICHE PERSPEKTIVE. (1) Für Mittel- und Hochverdiener: 500-2.000 €/Jahr Belastung. (2) Über Erwerbsleben (35-40 Jahre): kumuliert 20.000-60.000 € — beachtlicher Betrag. (3) AUSTRITT bedeutet WIRKLICHE Ersparnis — sofortige Entlastung. KIRCHENAUSTRITT-DETAILS. (1) PROZEDUR: Termin beim STANDESAMT des Wohnsitzes (in einigen Bundesländern beim Amtsgericht). KOSTEN 25-60 € einmalig (Bundesland-spezifisch). (2) AUSTRITTSDATUM: GILT ab dem MONATSENDE des Austrittsmonats (in einigen Bundesländern erst ab dem Folgemonat). Für vollständige Steuerersparnis: vor Jahresende austreten. (3) MELDUNG an Finanzamt erfolgt AUTOMATISCH durch Standesamt — Arbeitgeber wird informiert, Lohnsteuerabzug wird angepasst. KONSEQUENZEN AUSTRITT. (1) FINANZIELLE Ersparnis (siehe oben). (2) RELIGIÖSE: keine kirchlichen Sakramente mehr (keine Beerdigung, Trauung, Taufe Kinder ohne Wiedereintritt). (3) SOZIALE: in manchen Berufen (kirchliche Träger wie Caritas, Diakonie) gilt Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung — Austritt kann Arbeit gefährden. (4) WIEDEREINTRITT möglich aber praktisch unüblich (Bürokratie, ggf. Auflage Spende). DEBATTE 2025. (1) AUSTRITTSWELLE seit 2010 verstärkt: ~600.000 Austritte/Jahr. Trend deutlich. (2) Strukturelle Krise der Großkirchen (Mitgliederrückgang, Skandale). (3) DISKUSSION über Reform: TRENNUNG KIRCHE-STAAT, Abschaffung des staatlichen Steuereinzugs. POLITISCH umstritten, KEINE Reform absehbar. ALTERNATIVE: STAATSLEISTUNGEN (jährlich ~600 Mio. € an Kirchen aus Steuergeldern, historisch begründet) — auch in Reform-Diskussion. STRATEGIEN für Mitglieder. (1) BEI HOHER STEUERBELASTUNG (Top-Verdiener): überlegen, ob Kirche-Engagement andere Form (Spende statt Steuer) annehmen könnte. (2) PROBLEMATISCH bei JUNGEN BERUFSTÄTIGEN: Kirchensteuer-Belastung gerade beginnend, Bedeutung der religiösen Bindung evaluieren.

Kirchensteuer-System: Deutschland im internationalen Vergleich

Die Kirchensteuer ist eine deutsche Besonderheit. In den meisten Ländern werden Kirchen durch SPENDEN, KOLLEKTEN oder STAATSBUDGETS finanziert — nicht durch staatlichen Steuereinzug. Verständnis dieser Eigenheit gibt Kontext zur Reform-Diskussion.

DEUTSCHES SYSTEM. STAATLICHER STEUEREINZUG. Kirchen sind 'KÖRPERSCHAFTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS' — privilegierte Stellung im Steuerrecht. STAAT zieht Kirchensteuer mit Lohnsteuer/ESt ein, leitet an Kirchen weiter. AUFWANDS-PAUSCHALE ~3-4% behält der Staat. JÄHRLICHE EINNAHMEN. Katholische Kirche ~6,5 Mrd. €. Evangelische Kirche ~6,1 Mrd. €. Gesamt ~12,6 Mrd. €.

INTERNATIONAL VERGLEICH. (1) ÖSTERREICH: KIRCHENBEITRAG (kein Steuersystem) — direkter Beitrag an Kirche, durchschnittlich 1,1% des Einkommens. (2) SCHWEIZ: Kantonal unterschiedlich. Manche Kantone Kirchensteuer (ähnlich Deutschland), andere reine Spende. (3) ITALIEN: '8 PER MILLE' — Steuerzahler können 0,8% ihrer Steuer einer Religionsgemeinschaft (oder dem Staat) widmen. KEINE separate Steuer. (4) USA: Reine Spenden, steuerlich absetzbar. Kein staatlicher Einzug. (5) FRANKREICH: Strikte Trennung Kirche-Staat seit 1905. Reine Spenden, keine staatliche Unterstützung. (6) SKANDINAVIEN: Historisch staatskirchliche Systeme, schrittweise Trennung. Dänemark/Schweden noch teilweise. KRITIK AN DEUTSCHEM SYSTEM. (1) STAAT MISCHT SICH IN RELIGIÖSE ANGELEGENHEITEN durch Steuereinzug. (2) SOZIALER DRUCK: Mitarbeiter kirchlicher Träger (Caritas, Diakonie) sind in Kirchenmitgliedschaft 'gefangen' (Arbeitsbedingung). (3) FINANZIELLE QUERSUBVENTIONIERUNG. Kirchen vergeben STAATSLEISTUNGEN (jährlich ~600 Mio. € aus Bundes-/Landesbudget) zusätzlich zur Kirchensteuer — historisch begründet (Enteignungen 19. Jahrhundert). REFORMDEBATTE. (1) STAATSLEISTUNGEN ABLÖSEN seit 1919 Grundgesetz vorgesehen — bis heute nicht umgesetzt. (2) KIRCHENSTEUER abschaffen / freiwillig machen — politisch umstritten. (3) SCHWEIZER MODELL: Kantonal getrennt entscheiden. Politisch unwahrscheinlich. AKTUELLER TREND. MASSENAUSTRITTE schwächen das System ohne formelle Reform — über 600.000 Austritte/Jahr. PROGNOSE: Kirchensteuer-Einnahmen sinken stark, in 20 Jahren möglich halbiert. ANPASSUNGSDRUCK auf Kirchen, Strukturen schlanker zu organisieren.

Kostenrechnung: Austritt amortisiert sich in Wochen

Der Kirchenaustritt ist FINANZIELL eine der RENTABELSTEN Entscheidungen, die man treffen kann — die einmalige Austrittsgebühr amortisiert sich in WOCHEN bis MONATEN durch eingesparte Kirchensteuer.

BEISPIEL-RECHNUNG. (1) ARBEITNEHMER 40 JAHRE, Brutto 60.000 €/Jahr, NRW, Single. AKTUELLE KIRCHENSTEUER: 1.017 €/Jahr brutto, NETTO (mit ESt-Ersparnis durch Sonderausgaben-Abzug ~35%): 661 €/Jahr. KIRCHENAUSTRITT-Gebühr NRW: 30 €. AMORTISATION: 30 € / 661 € = 0,045 Jahre = 17 Tage. (2) MITTELSTANDS-FAMILIENVATER 50 JAHRE, Brutto 100.000 €/Jahr, Bayern. KIRCHENSTEUER: 8% × ESt 28.000 = 2.240 €/Jahr brutto. NETTO mit 42% Grenzsteuer: 1.299 €/Jahr. Austrittsgebühr Bayern: 35 €. AMORTISATION: 35 / 1.299 = 0,027 Jahre = 10 Tage.

KUMULIERTE ERSPARNIS. (1) Person 40 Jahre mit 600 €/Jahr Netto-Kirchensteuer × 27 Jahre Erwerbszeit: ~18.000 € (inflationsbereinigt mehr). Plus später als Rentner: weitere 100-300 €/Jahr × 20 Jahre = 3.000-6.000 €. KUMULIERT: 21.000-25.000 € Lebenszeit-Belastung. (2) Top-Verdiener mit 2.000 €/Jahr × 25 Jahre: 50.000+ €. (3) Mit ZINSESZINS bei Anlage der Ersparnis (4-6% Rendite über 30+ Jahre): kumuliertes Vermögen 80.000-150.000 € NUR aus eingesparter Kirchensteuer. WERTUNG. Reiner Kostenfaktor: AUSTRITT WIRTSCHAFTLICH IMMER VORTEILHAFT. Aber: Religiöse Bindung, Familie, soziale Erwartung sind PERSÖNLICHE Faktoren. Für viele: SPENDEN STATT KIRCHENSTEUER. Wer der Kirche/sozialem Engagement direkt SPENDEN möchte: kann nach Austritt 50-100% der vorigen Kirchensteuer DIREKT an gewünschte Organisationen geben — STEUERABZUGSFÄHIG, ZIELGERICHTETER, weniger 'verschwendet' in Verwaltungs-/Repräsentationsausgaben. STATISTISCH. Austritte 2010-2025 vervielfacht. Gründe (Umfragen): Vertrauensverlust durch Skandale (43%), keine religiöse Bindung mehr (38%), Kostenersparnis (28%), politische Position der Kirche (15%). Kostenersparnis ist oft NICHT der erste Treiber, aber RATIONALER Faktor.

Kirchensteuer-Reform-Diskussion: was kommt?

Die KIRCHENSTEUER-Reform ist in der politischen Diskussion zwar präsent, aber kein bewegliches Thema. Trotzdem zeichnen sich Trends ab, die das System längerfristig verändern könnten.

AKTUELLE REFORM-VORSCHLÄGE. (1) ABSCHAFFUNG des staatlichen Steuereinzugs. Kirchen müssten Steuern selbst eintreiben oder auf Spenden umstellen. Politische Mehrheit für Sozialdemokraten/Linke/Grüne denkbar, aber AKTUELL keine konkrete Initiative. (2) ÖSTERREICHISCHES MODELL adaptieren. Kirchenbeitrag (statt -steuer), direkter Beitrag an Kirche ohne staatlichen Einzug. (3) ITALIENISCHES MODELL. 'X PER MILLE' — Steuerzahler widmen 0,8% ihrer Steuer einer Religionsgemeinschaft oder dem Staat. WAHLFREIHEIT. (4) STAATSLEISTUNGEN ABLÖSEN. Im GG seit 1919 vorgesehen (Art. 138). Nie umgesetzt — die ~600 Mio. €/Jahr historische Zahlungen sollen ABLÖSEN abgelöst werden (Einmalzahlung 10-15x). 2019 LINKEN-Antrag im Bundestag. ABGELEHNT. POLITISCH UMSTRITTEN.

TRENDS OHNE FORMELLE REFORM. (1) MASSENAUSTRITTE schwächen das System. Kirchensteuer-Einnahmen sinken: 2020 ~12 Mrd. € → 2030 PROGNOSE ~9 Mrd. €. (2) KONSOLIDIERUNG der Kirchen. Pfarreien werden zusammengelegt, Gemeinden geschlossen, Personal reduziert. (3) DIVERSIFIZIERUNG der Finanzierung. Kirchen entwickeln neue Einnahmequellen (Vermietungsobjekte, Bildungsangebote, Beratungsdienste). PROGNOSE. (1) Bis 2030: Kirchensteuer SYSTEM unverändert, aber WIRTSCHAFTLICH GESCHWÄCHT durch Austritte. (2) Bis 2040: Reform-Druck steigt — möglicherweise schrittweise Trennung. (3) BUDGETS der Kirchen für SOZIALE LEISTUNGEN (Caritas, Diakonie) bleiben kritisch — Übergang auf staatliche Förderung möglich. PERSÖNLICHE PLANUNG. (1) BEI HOHER KIRCHENSTEUER-BELASTUNG: aktuelle Wirklichkeit nutzen — Austritt zum Jahresende für Folge-Jahre. (2) BEI WICHTIGER RELIGIÖSER BINDUNG: Mitgliedschaft beibehalten ohne ständige Kosten-Analyse. (3) FAMILIENPLANUNG: Kinder werden ohne Taufe automatisch konfessionslos — Eltern-Entscheidung mit lebenslangen Folgen. (4) MITARBEITER kirchlicher Träger (Caritas, Diakonie, kirchliche Schulen/Krankenhäuser): Austritt kann Arbeitsverhältnis gefährden — RECHTLICH umstritten, faktisch Risiko.

Kirchensteuer nach ESt und Bundesland

Kirchensteuer 8% (Bayern, BaWü) oder 9% (übrige 14 Bundesländer) auf die festgesetzte ESt/LSt. Werte vor Sonderausgaben-Abzug.

ESt/LStBayern/BaWü 8%Übrige 14 Bundesländer 9%Mit ESt-Ersparnis Netto-Belastung (~35%)
5.000 €400 €450 €293 €
10.000 €800 €900 €585 €
15.000 €1.200 €1.350 €878 €
25.000 €2.000 €2.250 €1.463 €
40.000 €3.200 €3.600 €2.340 €
60.000 €4.800 €5.400 €3.510 €

Netto-Belastung berücksichtigt Steuerersparnis durch Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe. Effektive Quote ~65% der Brutto-Kirchensteuer. Bei Kapitalerträgen: keine Abzug-Möglichkeit (volle Belastung).

Frequently Asked Questions

Wer zahlt Kirchensteuer?

NUR MITGLIEDER der STEUEREREHEBENDEN Kirchen und Religionsgemeinschaften. HAUPT-KÖRPERSCHAFTEN. (1) RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE. (2) EVANGELISCH-LANDESKIRCHEN (Lutherisch, Reformiert, Uniert — alle Mitglieder von EKD). (3) ALT-KATHOLISCHE KIRCHE (klein, ca. 15.000 Mitglieder). (4) JÜDISCHE GEMEINDEN. (5) FREIRELIGIÖSE GEMEINDEN. (6) UNITARIER. NICHT-KIRCHENSTEUERPFLICHTIG. (1) Konfessionslose (immer mehr — über 40% der Deutschen 2025). (2) MUSLIME (keine staatlich anerkannte Körperschaft). (3) ORTHODOXE Christen (mit Ausnahmen — manche Gemeinden erheben separat). (4) BUDDHISTEN, HINDUS, andere. (5) MITGLIEDER der ZEUGEN JEHOVAS, MORMONEN, weitere Sondergemeinschaften. NACHWEIS BEI ARBEITGEBER: Religionseintrag in der Lohnsteuerkarte (elektronisch ELStAM).

Was kostet ein Kirchenaustritt?

GEBÜHR FÜR AUSTRITTSERKLÄRUNG variiert nach BUNDESLAND. NIEDRIG. Bremen 0 €, Brandenburg 30 €, Berlin 30 €. MITTEL. Bayern 35 €, NRW 30 €, Hessen 30 €, Sachsen 30 €. HÖHER. Baden-Württemberg 60 €, Niedersachsen 25 €. PROZEDUR. (1) TERMIN beim Standesamt (in BW, Hessen, NRW auch Amtsgericht). (2) PERSÖNLICH erscheinen mit Personalausweis. (3) AUSTRITTSERKLÄRUNG unterschreiben. (4) GEBÜHR zahlen, Bescheinigung erhalten. STEUEREFFEKT. Austritt zum 31. Dezember = volle Ersparnis ab nächstem Jahr. Austritt mitten im Jahr: Steuer wird ANTEILIG für die restlichen Monate erhoben. AMORTISATION GEBÜHR. Bei 1.000 €/Jahr Kirchensteuer und 30 € Gebühr: amortisiert in 11 Tagen. EXTREM SCHNELLE WIRTSCHAFTLICHKEIT.

Ist Kirchensteuer steuerlich absetzbar?

JA — als SONDERAUSGABE bei der Einkommensteuerveranlagung (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). 100% ABZUGSFÄHIG ohne Höchstbetrag. EFFEKT. Verringert das ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN um den Kirchensteuer-Betrag. STEUEREFFEKT: Grenzsteuersatz × Kirchensteuer = Ersparnis bei ESt. BEISPIEL. Single, Kirchensteuer 1.000 €/Jahr, Grenzsteuersatz 35%. ESt-Ersparnis: 1.000 × 35% = 350 €. NETTO-Belastung Kirche: 650 €. NICHT ABZUGSFÄHIG. Kirchensteuer AUF KAPITALERTRAGSTEUER (Abgeltungsteuer) — keine Sonderausgabe. Deshalb: Kapitalanleger zahlen kirchliche Belastung VOLL aus eigener Tasche. AUTOMATISCH. Bei Lohnsteuer-Pflichtigen wird die Kirchensteuer im LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH bzw. der freiwilligen Steuererklärung berücksichtigt. Keine Beantragung nötig — einfach in Steuererklärung-Vordruck (Anlage Sonderausgaben) eintragen.

Wie funktioniert das besondere Kirchgeld?

BESONDERES KIRCHGELD ist eine Sonderform für GLAUBENSVERSCHIEDENE EHEN (z.B. EINE Person kirchensteuerpflichtig, ANDERE nicht). PROBLEM. Wenn nur einer Mitglied ist und der andere viel verdient, wird gemeinsame Veranlagung ZUM PROBLEM — kirchensteuerpflichtige Person trägt überproportionale Last. LÖSUNG. BESONDERES KIRCHGELD: Berechnung basiert auf gemeinsamen zvE des Ehepaars, mit ANGEPASSTER TARIFTABELLE. TYPISCH 96-3.600 €/Jahr je nach gemeinsamen Einkommen. KOMPLIZIERT — Berechnung über Tabellen der Landeskirchen. PRAXIS. Wer in glaubensverschiedener Ehe lebt: Steuerberater oder Kirchen-Steuerberatungsstelle konsultieren. Bei vorhandener Last: einzelner Austritt des Mitglieds kann gesamte Steuerlast erheblich reduzieren — schmerzhaft religiös, oft wirtschaftlich rational.

Sperrvermerk auf Kapitalerträge — was bedeutet das?

SPERRVERMERK beim BUNDESZENTRALAMT FÜR STEUERN (BZSt) ist eine TEILWEISE Lösung für Kirchenmitglieder, die nicht wollen, dass Banken automatisch Kirchensteuer auf Kapitalerträge abziehen. MECHANIK. (1) Antrag beim BZSt (online möglich): Sperrvermerk wird gesetzt. (2) Banken bekommen KEINE Information mehr über die Kirchenzugehörigkeit. (3) Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird NICHT automatisch abgezogen. (4) ABER: in der STEUERERKLÄRUNG müssen Kapitalerträge und Kirchenzugehörigkeit angegeben werden — Kirchensteuer wird NACHTRÄGLICH festgesetzt. EFFEKT. Kein wirklicher Sparvorteil — Kirchensteuer kommt trotzdem, nur ZEITVERSETZT. SINNVOLL FÜR. (1) PRIVATSPHÄRE: Banken sollen keine Religionsdaten haben. (2) Selbstständige, die ohnehin Steuererklärung machen. (3) Bei mehreren Banken: Übersichtlichkeit. NACHTEIL. (1) Verwaltungsaufwand (Steuererklärung Pflicht). (2) Größere Nachzahlung am Jahresende statt monatlicher kleiner Abzug. (3) Wer auf Sperrvermerk vertraut und KEINE STEUERERKLÄRUNG macht: STEUERHINTERZIEHUNG mit Strafverfolgungsrisiko.

Welche Bundesländer haben welchen Satz?

8% KIRCHENSTEUER. (1) BAYERN. (2) BADEN-WÜRTTEMBERG. HISTORISCH begründet — beide Länder hatten zur Erhebungszeit eigene Regelungen. POLITISCH unverändert geblieben. 9% KIRCHENSTEUER (übrige 14 Bundesländer). Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, MV, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. WIRKUNG. Mittelverdiener (1.000 €/Jahr Kirchensteuer): Differenz 100 €/Jahr zwischen Bayern und NRW. Über Erwerbsleben: 3.000-5.000 €. Mathematisch RELEVANT bei Wohnsitzwechsel. Aber: ANDERE Faktoren (Wohnkosten, Karriere) dominieren typischerweise.

References & Authoritative Sources

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Methodology & Review

Ugo Candido ✓ Editor
Founder & Editor-in-Chief at CalcDomain — responsible for the methodology, sourcing, and technical review of this calculator.

Die KIRCHENSTEUER ist eine Zusatzsteuer der zwei großen Kirchen (KATHOLISCH und EVANGELISCH) plus einiger kleinerer Religionsgemeinschaften (jüdische Gemeinden, freie Religionsgemeinschaften). BERECHNUNGSGRUNDLAGE: festgesetzte Einkommensteuer/Lohnsteuer (NICHT das Einkommen direkt). STEUERSATZ: 8% in BAYERN und BADEN-WÜRTTEMBERG (südliche Länder mit historischer Begründung), 9% in den ÜBRIGEN 14 Bundesländern. AUF KAPITALERTRAGSTEUER: gleicher Satz auf die KapErtSt. ABZUG: AUTOMATISCH durch Arbeitgeber (Lohnsteuerkarte) bzw. Bank (Freistellungsauftrag). NUR KIRCHENMITGLIEDER zahlen — Austritt beim Standesamt möglich (Kosten 25-60 € einmalig).

Written by Ugo Candido · Last updated June 1, 2026.